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AGB Wohnmobilvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Wohnmobilen

1. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Hat sicher der Mieter auf unserer Plattform für ein Fahrzeug entschieden, kann er es auswählen und durch den entsprechenden Button am Ende des Online-Buchungsprozesses ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Mietvertrages mit dem Vermieter abgeben. Durch eine erfolgreich abgeschlossene Buchung kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein Mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen zustande. Bucht der Mieter das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt, der länger als 30 Tage vor dem Mietbeginn liegt, leistet er je nach Angebot des Vermieters eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Mietpreises, welche mit der Buchung über die Plattform fällig wird. Die Restzahlung des Mietpreises wird 30 Tage vor dem Mietbeginn zur Zahlung fällig. Liegt die Buchung lediglich 30 Tage oder weniger vor dem Mietbeginn, leistet der Mieter 100% des Mietpreises als Vorauszahlung, soweit die Bedingungen des Vermieters es nicht anders vorsehen. Vorauszahlungen wie auch die weiteren Zahlungen werden direkt an den Vermieter geleistet.

2. RÜCKTRITT / STORNIERUNG

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten:

bis 29 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises

28 – 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeuges oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zu Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtlichen Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

Forderungen aus dem Mietvertrag müssen mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis max. zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt).

3. ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in der Hofgasse 2, 3352 St.Peter/Au zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist binden. Bei einer verspäteten Rückgabe des Farhzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs un der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Überschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet.

4. NUTZUNG UND NUTZUNGSVERBOTE

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen.

Die Mieter müssen mindestens 23 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt.

Das Mitführen von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungssschutz.

Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zweck ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleih, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, gifitgen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und/oder den Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5. KLEINREPARATUREN, KRAFTSTOFFE, ÖLE

Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer.

Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von € 150,00 in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die anfallenden Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.

6. FÜRSORGEPFLICHTEN DES MIETERS UND HAFTUNG FÜR SCHÄDEN/UNFÄLLE

Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.

Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nicht-Einhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.

Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang.

Der Vermieter haftet für Schäden die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind.

7. REINIGUNG UND KRAFTSTOFFKOSTEN

Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten der kompletten Tankfüllung in der Höhe von € 200,00 zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in der Höhe von € 150,00 an.

8. VERLUST

Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeuge, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.

9. DATENSPEICHERUNG UND WEITERGABE AN DRITTE

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn die Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.

10. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist 3300 Amstetten

11. ÜBERGABE- / RÜCKGABEPROTOKOLL

Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z.B. kleine Dellen, Kratzer, Parkrempler) sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Farhzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand.

Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.

12. BILDER UND FOTOS

Die Bilder und Fotos auf der Website https://www.kfzbauer.com/ können vom tatsächlichen Wohnmobil abweichen.